KV kontra Arznei-Malus: Billig gewinnt!
Seit Jahresanfang droht Vertragsärzten in den sieben Arzneigruppen der Statine, Protonenpumpen-Inhibitoren, Selektiven Betablocker, Alpha-Rezeptorenblocker, Selektiven Serotonin-Rückaufnahme-Inhibitoren, Bisphosphonate und Triptane ein praxisindividueller Regress. Und zwar dann, wenn sie die für ihren KV-Bereich vorgegebene Mindestverordnungsquote der jeweiligen Leitsubstanz nicht erreichen bzw. die erlaubten durchschnittlichen Tagestherapiekosten überschreiten. Nach Ablauf eines Quartals stellt der Prüfungsausschuss fest, ob ein Arzt die Zielwerte verfehlt hat. Ist das um 10<nonbreaking-space />% und mehr der Fall, muss der Arzt aus seiner Tasche den Überschreitungsbetrag ausgleichen, und…
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