KV kontra Arznei-Malus: Billig gewinnt!

Autor: REI

Die Bonus-Malus-Regelung des Arzneispargesetzes AVWG war einer der zentralen Kritikpunkte der letztjährigen Ärzteproteste („Angriff auf die Therapiefreiheit“). Nun haben fast alle KVen eine vermeintlich vorheilhaftere regionale Vereinbarung mit den Kassen getroffen oder mit Unschuldsmiene die Bundesvorgaben übernommen. (Hessen: „Dieses bürokratische Monster haben wir nicht zu verantworten, müssen es aber umsetzen.“) In jedem Fall gilt: Der Arzt soll preiswerter verordnen.

Seit Jahresanfang droht Vertragsärzten in den sieben Arzneigruppen der Statine, Protonenpumpen-Inhibitoren, Selektiven Betablocker, Alpha-Rezeptorenblocker, Selektiven Serotonin-Rückaufnahme-Inhibitoren, Bisphosphonate und Triptane ein praxisindividueller Regress. Und zwar dann, wenn sie die für ihren KV-Bereich vorgegebene Mindestverordnungsquote der jeweiligen Leitsubstanz nicht erreichen bzw. die erlaubten durchschnittlichen Tagestherapiekosten überschreiten. Nach Ablauf eines Quartals stellt der Prüfungsausschuss fest, ob ein Arzt die Zielwerte verfehlt hat. Ist das um 10<nonbreaking-space />% und mehr der Fall, muss der Arzt aus seiner Tasche den Überschreitungsbetrag ausgleichen, und…

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