KV streicht meine Hausarzt-Pauschale

Frage von Dr. Marius Morariu,

 

praktischer Arzt, Kurarzt,

 

Bad Füssing:
Ich bin als praktischer Arzt und Kurarzt tätig. Meine KV bezahlt für Kurgäste, also mit Wohnsitz auswärtige Patienten, keine Hausarztpauschale mehr. Um dies abrechnungstechnisch eindeutig zu machen, soll ich die Leistungen für diese Patienten auf Vertreterschein abrechnen. Welche Meinung haben Ihre Experten?

Antwort von Maximilian Guido Broglie,

Fachanwalt für Sozialrecht,

Wiesbaden:
Nach dem EBM in Verbindung mit § 87 Abs. 2 a SGB V erhalten Hausärzte die hausärztliche Grundvergütung für die üblicherweise von Hausärzten erbrachten Leistungen, insbesondere die Betreuungs-, Koordinierungs- und Dokumentationsleistungen. Derartige Leistungen erbringt auch ein Kurarzt, so dass nicht einzusehen ist, dass ein Hausarzt für Patienten, die Kurgäste sind, diese Pauschale nicht erhalten soll. Ein Hausarzt erhält sie sogar bei einem eigenen Patienten schon, wenn es nur einen Patientenkontakt im Quartal gegeben hat. Auch von daher ist ein Ausklammern von Gästen nicht zu vertreten.

Von der Grundvergütung…

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