KVen halten einheitliche Zertifikate zur Barrierefreiheit für großen Bürokratieaufwand
Ein bundeseinheitliches System von Zertifikaten käme Patienten mit Behinderung entgegen, bedeutete aber viel Bürokratie.
© iStock/Talaj
Die KVen erreichte kürzlich herbe Kritik: Sie würden Versicherte trotz einer eindeutigen gesetzlichen Pflicht nicht angemessen über die Barrierefreiheit von Praxen informieren. Für Menschen mit Behinderungen sei das Recht auf freie Arztwahl daher nur eingeschränkt umsetzbar.
Das Resümee stammt von den Beauftragten der Länder und des Bundes für Menschen mit Behinderung. Sie prüften, wie weit die KVen die Bestimmung des TSVG umgesetzt haben, nach der sie Versicherte im Internet bundeseinheitlich über Sprechstundenzeiten und die Barrierefreiheit von Praxen informieren müssen.
Sechs Forderungen sollen die Situation verbessern
Um Patienten mit Behinderung die Teilhabe an der Versorgung…
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