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Meldungen ans Krebsregister: Vergütungen für Ärzte und Kliniken festgelegt

Autor: Michael Reischmann, Foto: thinkstock

Im Schiedsverfahren wurden Ende Februar die Vergütungen bestimmt, die ein Krankenhaus, Arzt oder Zahnarzt für seine Meldungen an ein klinisches Krebsregister erhält.

Das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz verpflichtet alle Bundesländer, klinische Krebsregister einzurichten. Die systematische und einheitliche Datenerfassung soll die onkologische Qualitätsberichterstattung stärken. Für den Betrieb der Krebsregister zahlen die gesetzlichen Krankenkassen pro registrierter Neuerkrankung pauschal 119 Euro.

Nachdem sich der GKV-Spitzenverband mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung Mitte Dezember 2014 zwar auf ein Rahmenwerk zur Datenübermittlung an klinische Krebsregister, aber nicht über die Vergütungshöhen einigen konnte, erfolgte das nun per…

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