Mit dem Bohrer in der Schulter
Der Unfallchirurg zog gegen die Kündigung vor Gericht. Doch das Verwaltungsgericht Freiburg bestätigte die Sicht des Arbeitgebers. Begründung: Aufgrund dieser und anderer Eingriffe sei der Arzt wegen Körperverletzung verurteilt worden. Dies sei ein wichtiger Kündigungsgrund, so das Gericht. Der Arzt darf nun noch weiter als Professor lehren – nur ist er, wenn dieses Urteil rechtskräftig wird, nicht mehr Leiter der Unfallschirurgie.
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