Mit dem Bohrer in der Schulter

Autor: mic

Manch einer bringt aus dem Krankenhaus ein besonderes Souvenir mit – so behielt ein Patient in Freiburg die Bohrerspitze in der Schulter. Der behandelnde Chirurg sagte nichts, er setzte einfach einen neuen OP-Termin an. Dann wies er die mitoperierende Ärztin an, das winzige Detail über den abgebrochenen Bohrer im OP-Protokoll nicht zu erwähnen. Und erhielt dafür eine Kündigung.

Der Unfallchirurg zog gegen die Kündigung vor Gericht. Doch das Verwaltungsgericht Freiburg bestätigte die Sicht des Arbeitgebers. Begründung: Aufgrund dieser und anderer Eingriffe sei der Arzt wegen Körperverletzung verurteilt worden. Dies sei ein wichtiger Kündigungsgrund, so das Gericht. Der Arzt darf nun noch weiter als Professor lehren – nur ist er, wenn dieses Urteil rechtskräftig wird, nicht mehr Leiter der Unfallschirurgie. 

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