Für Krankheit und Alter absichern Mit der Vorsorgevollmacht in die Zukunft denken – und lenken
Wer auch im Alter oder bei Krankheit selbstbestimmt handeln will, muss rechtzeitig vorsorgen. Nur so kann er sicher sein, dass alle seine Wünsche wirklich beachtet werden.
© iStock/Sezeryadigar
Nach Recht und Gesetz können nur Eltern ihre minderjährigen Kinder gesetzlich vertreten. Dieses umfassende Sorgerecht ermächtigt sie in allen Belangen und Angelegenheiten für das Kind zu entscheiden. Im Gegensatz dazu können Verwandte, verschwägerte Partner und Freunde Volljährige nur dann vertreten, wenn eine rechtsgültige Vollmacht vorliegt oder wenn sie gerichtlich bestellte Betreuer sind. Das gilt immer – egal, wie eng die Freundschaft oder verwandtschaftliche Beziehung ist.
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