Muss ich solche Abzocker noch unterstützen?

Frage von Dr. Ulrich Röger
Arzt für innere Medizin
Bad Hersfeld:

Die Urlaubszeit beginnt und nicht selten bitten krankgeschriebene Patienten um eine Bescheinigung für die Krankenkasse, dass einer Urlaubsreise aus medizinischer Sicht nichts im Wege stehe. Dabei wurde die Arbeitsunfähigkeit durchweg von anderen Ärzten bescheinigt und nicht von mir. Es verstößt gegen mein Rechtsempfinden, wenn unter Bezug der Sozialleistung "Krankengeld" Urlaub nicht nur im Inland, sondern gar in Ägypten oder Thailand gemacht werden soll. Muss der Patient nicht alles für seine Genesung tun bzw. sich arbeitsfähig melden und Urlaub nehmen? Kann ich solche Bescheinigungen verweigern?

Antwort von Dr. Edgar Weiler
Rechtsanwalt
Bad Schwalbach:

Dr. R. hat völlig Recht, wenn er - zumal er die Arbeitunfähigkeitsbescheinigung nicht selbst erteilt hat - ein solches Attest mit dem Hinweis verweigert, dass er Zweifel daran hege, ob die Arbeitsunfähigkeit noch weiter bestehe. Die Tatsache, dass der Patient sich in der Lage fühlt, eine Fernreise antreten zu können (gewünschtes Urlaubsziel zum Teil auch Ägypten oder Thailand) muss zu erheblichen Zweifeln an der weiteren der Arbeitsunfähigkeit führen. Die Strapazen einer Flugreise, die der Patient bereit ist, auf sich zu nehmen, sind im Einzelfall vermutlich höher als die gesundheitliche Belastung am Arbeitsplatz.

Dr. R. ist es in…

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