Muss ich solche Abzocker noch unterstützen?
Antwort von Dr. Edgar Weiler
Rechtsanwalt
Bad Schwalbach:
Dr. R. hat völlig Recht, wenn er - zumal er die Arbeitunfähigkeitsbescheinigung nicht selbst erteilt hat - ein solches Attest mit dem Hinweis verweigert, dass er Zweifel daran hege, ob die Arbeitsunfähigkeit noch weiter bestehe. Die Tatsache, dass der Patient sich in der Lage fühlt, eine Fernreise antreten zu können (gewünschtes Urlaubsziel zum Teil auch Ägypten oder Thailand) muss zu erheblichen Zweifeln an der weiteren der Arbeitsunfähigkeit führen. Die Strapazen einer Flugreise, die der Patient bereit ist, auf sich zu nehmen, sind im Einzelfall vermutlich höher als die gesundheitliche Belastung am Arbeitsplatz.
Dr. R. ist es in…
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