Neue Spielregeln für die Praxisabgabe
In überversorgten Gebieten muss ab 2013 für Nachfolgeverfahren bei Tod, Verzicht oder Entziehung eines vollen oder hälftigen Vertragsarztsitzes vom Abgeber beim Zulassungsausschuss einen Antrag auf Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens gestellt werden, erklärt Henriette Marcus, Fachanwältin für Medizinrecht in Frankfurt/Main der Mainzer Rechtsanwaltssozietät Messner Dönnebrink Marcus. Der Ausschuss kann die Eröffnung des Verfahrens ablehnen, wenn er die Nachbesetzung aus Versorgungsgründen für nicht erforderlich hält.
Ausnahme: Gehört der Bewerber zur Familie des Arztes, war er angestellter Arzt oder BAG-Mitglied beim Abgeber, ist das Verfahren in jedem Fall zu eröffnen.
Lehnt der…
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