Neuer Hausarztvertrag: BKKen folgen der AOK
Mitte Juni unterschrieben die beiden Ärzteverbände und die BKK-Vertragsgemeinschaft eine Vereinbarung zu einem HzV-Vertrag mit Bereinigung der Gesamtvergütung. Nun müssen noch die einzelnen der rund 110 Betriebskrankenkassen dem Rahmenvertrag beitreten. Außerdem sind noch die detaillierten Vertragsanlagen zu entwickeln. Nach Auskunft von Dr. Frank-Dieter Braun, Vorstandsvize des Hausärzteverbands Baden-Württemberg, ähnelt das BKK-Modell dem bestehenden AOK-Vertrag. Es wird ebenfalls eine Vertragssoftware – mit einem BKK-spezifischen Arzneimittelmodul – eingesetzt. Diese kann in die Praxisprogramme, die bereits für den AOK-Vertrag verwendet werden, integriert werden.
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