Nicht alles wird anerkannt
Denn weder bei Kassen- noch bei Privatversicherten wird der Fiskus die Gesamtsumme der gezahlten Beiträge anerkennen, berichtet das Münchner Magazin „Focus“. So zögen die Finanzämter Versicherten, denen bei Krankheit Lohnfortzahlung zusteht, 4 % ab. Wer von seiner Kasse oder privaten Versicherung eine Beitragsrückerstattung erhält, müsse diese nun versteuern. Auch die sogenannten privaten „Luxusleistungen“ wie Chefarzt, Heilpraktiker, Ein- oder Zweibettzimmer, Kranken- und Pflegetagegelder sowie Zahnimplantate oder Kieferorthopädie würden nicht berücksichtigt.
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