Nicht-HzV-Ärzte verlieren nicht einen Cent
So spät kam das restliche Geld schon seit Jahren nicht mehr, räumt KV-Vize Dr. Gabriel Schmidt ein. Doch erst Ende Dezember hat man sich geeinigt. Und so wird die Bereinigung jetzt laufen: Für jeden Versicherten, der am AOK-Hausarztvertrag teilnimmt, muss von der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung ein Anteil für die Leistungen, die im Rahmen des Hausarztvertrags bezahlt werden, abgezogen werden. Auf Praxisebene werden die bereinigten Beträge praxisindividuell vom Regelleistungsvolumen (RLV) abgezogen. Die Fälle der Versicherten, für die im Vorjahresquartal ein hausärztlicher Fall ermittelt werden konnte, werden von der Fallzahl zur Berechnung der RLV abgezogen. Das Praxis-RLV wird also für…
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