Steuer 2023 Noch können Sie Weichen stellen

Praxismanagement , Geld und Steuern Autor: Insa Stoidis-Connemann

Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen sollen durch eine Ertragssteuerbefreiung entlastet werden. Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen sollen durch eine Ertragssteuerbefreiung entlastet werden. © wjarek – stock.adobe.com

Wenn man in den letzten Jahren mit etwas nicht rechnen konnte, dann war das Planungssicherheit im Steuerwesen. Das gilt auch für das neue Jahressteuergesetz. Ein Blick auf geplante Änderungen kann aber vor unangenehmen Überraschungen bewahren.

Grundsteuer

Es ist damit zu rechnen, dass die Grundsteuer erheblich höher ausfällt als gewohnt. Von Steigerungen um über 600 % ist die Rede. „Focus online“ meldete sogar, in Baden-Würt­temberg könnten diese bis zu 2.800 % betragen. Schenken und Vererben dürfte damit ab 2023 erheblich teurer werden. Bisher ist nicht bekannt, ob die Freibeträge z.B. für Verwandte erhöht werden.

Photovoltaik-Anlagen

Schon ab diesem Jahr und nicht erst 2023 sollen Betreiber kleiner PV-Anlagen entlastet werden. Vorgesehen ist eine Ertragssteuerbefreiung, wenn die Anlagen eine Leistung von max. 30 kW(peak) bei Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien oder 15 kwp je Wohn- und Gewerbeeinheit bei überwiegend zu…

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