Ohne Steuernachteile Kollegen anstellen
Nach Inkraftsetzen des neuen Rechts wird die Anstellung von Ärzten in der Arztpraxis generell möglich sein. Allerdings mit einer erheblichen Einschränkung im vertragsarztrechtlichen Bereich: Der (Arbeitgeber-)Arzt muss über eine entsprechende Zulassung für den anzustellenden Arzt verfügen.
Vorsicht „immaterielles Wirtschaftsgut“!
Übernimmt der Arbeitgeber-Arzt eine Zulassung von einem niedergelassenen Arzt, ohne materielle Sachen und/oder einen Praxiswert zu erwerben, um den Arbeitnehmer-Arzt anstellen zu können, taucht das Problem der Abschreibung eines immateriellen Wirtschaftsguts namens „wirtschaftlicher Vorteil“ auf. Denn nach dem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28.9.2004…
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