Ohne Vorvertrag GOÄ-Rechnung wertlos
In den letzten Wochen haben wir mehrfach ähnlich lautende Anfragen an unseren kostenlosen Expertenservice bekommen: Kassenpatienten wollen bereits in Anspruch genommene IGeL einfach nicht bezahlen - zum Beispiel eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung oder eine Ozonbehandlung. Unsere Abrechnungsexperten konnten nur antworten: Wenn eine vorherige schriftliche Vereinbarung fehlt, dann müssen sie das auch nicht, selbst wenn sie mündlich vor Behandlungsbeginn über die privat zu übernehmenden Kosten informiert worden sind und eingewilligt haben. Obwohl es natürlich schlicht und einfach eine Schweinerei seitens des Zahlungsverweigerers ist, erst den Arzt in Anspruch zu nehmen und sich dann aus einem…
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