Patient bekommt Plastik statt eigener Schädeldecke
Das Landgericht Koblenz hat dem Patienten eines Koblenzer Krankenhauses 3000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, weil ihm nach einer Operation seine Schädeldecke wegen unzureichender Kühlung nicht mehr eingesetzt werden konnte. Dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss zufolge wurde bei dem Mann im August 2003 bei einer Operation der große Knochendeckel seiner Schädeldecke vollständig abgenommen. Das Knochenstück wurde in eine Kühltruhe gelegt, um es später wieder einzusetzen. Dies war jedoch wegen einer unzureichenden Kühlung nicht mehr möglich. Deshalb bekam der Kläger stattdessen eine Schädeldach-Ersatzplastik (Az. 10 O 50/05).
Das Gericht begründete seine Entscheidung mit einer…
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