Patienten frühestens ab dem 1. Juli betroffen
Bevor bayerische Ärzte massenweise das System der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verlassen, müssen sie sich zunächst recht einig sein. So gibt der Bayerische Hausärzteverband vor, dass der Ausstieg von der Fläche her zumindest einen Regierungsbezirk umfassen müsste, in dem mindestens 70 Prozent der Hausärzte mitziehen. Erfolgt dies tatsächlich – und das auch noch bis spätestens Ende März – wären die Patienten davon frühestens ab dem 1. Juli betroffen.
„Die Krankenkassen werden dann keine Anstrengung scheuen, für Behandlungsmöglichkeiten zu sorgen“, so die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern. Die Versorgung könne durch die im System verbleibenden Ärzte und die…
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