Patienten-Verfügung mästet nur die Notare!
Ein typisches Beispiel: Eine 52-jährige Patientin gibt mir ein Patiententestament, das von einem Notar aus der benachbarten Großstadt aufgesetzt und unterschrieben wurde. „Ich möchte nämlich auf gar keinen Fall an irgendwelche Maschinen angeschlossen werden, die im Falle einer unheilbaren Krankheit mein Leben künstlich verlängern, Herr Doktor!“, fügt sie hinzu.
Dokumente oft völlig praxisfern
Ich habe volles Verständnis für diese Haltung – nur, welche Klinik macht bei einer unheilbar an Krebs erkrankten komatösen Patientin eine solche lebensverlängernde Therapie? Kein vernünftiger Klinikchef wird doch einen polymorbiden, austherapierten und an Herz, Lunge, Gehirn dekompensierten…
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