Patienten-Verfügung mästet nur die Notare!

Autor: Dr. Drews

Dieser Staat will von der Wiege bis zur Bahre alle Bereiche des Lebens per Gesetz regeln. Nach der jüngsten Bundestagsentscheidung scheint bei meinen Patienten eine wahre Verfügungseuphorie ausgebrochen zu sein. Ständig werden mir mit gewichtiger Miene irgendwelche Zettel oder Dokumente zum Thema vorgelegt. Mit meiner Unterschrift soll ich bestätigen, dass ich als Hausarzt diese Patiententestamente unbedingt beachten und im Fall der Fälle umsetzen soll. Ich muss gestehen, dass ich diesem neuen Boom mit gemischten Gefühlen gegenüberstehe.

Ein typisches Beispiel: Eine 52-jährige Patientin gibt mir ein Patiententestament, das von einem Notar aus der benachbarten Großstadt aufgesetzt und unterschrieben wurde. „Ich möchte nämlich auf gar keinen Fall an irgendwelche Maschinen angeschlossen werden, die im Falle einer unheilbaren Krankheit mein Leben künstlich verlängern, Herr Doktor!“, fügt sie hinzu.

Dokumente oft völlig praxisfern

Ich habe volles Verständnis für diese Haltung – nur, welche Klinik macht bei einer unheilbar an Krebs erkrankten komatösen Patientin eine solche lebensverlängernde Therapie? Kein vernünftiger Klinikchef wird doch einen polymorbiden, austherapierten und an Herz, Lunge, Gehirn dekompensierten…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.