„Patientensammeln ist nicht mehr nötig“
Obwohl sowohl die AOK als auch die IKK Berlin-Brandenburg länderübergreifend agieren, gilt der HzV-Vertrag allein in der Hauptstadt. Das liegt daran, dass Verträge nach § 73b SGB V nur für KV-Bezirke abgeschlossen werden dürfen. Die Ausschreibung für das Land Brandenburg läuft noch. Die Krankenkassen haben zusammen einen Marktanteil von 32 %.
In Berlin hatte es bis November bereits einen Hausarztvertrag gegeben. Der neue unterscheidet sich jedoch grundsätzlich vom alten, weshalb seine Geburt nicht leicht fiel, wie alle Beteiligten bei einem Pressegespräch signalisierten.
IKK-Vorstand Enrico Kreutz lobte die Versorgungsvorteile des unbefristeten Vertrags. So ist z.B. vorgesehen, dass die…
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