Facharztvertrag Pneumologen setzen auf die sprechende Medizin
Die Gesundheitskompetenz lungenkranker Patienten soll gestärkt werden. (Agenturfoto)
© eggeeggjiew/gettyimages
Der Vertrag nach §140a SGB V läuft erst seit einem Jahr. Dennoch gab es schon Anpassungen. Warum?
Die Vertragsstrukturen ermöglichen eine qualifizierte und bedarfsorientierte ambulante Versorgung. Es gibt eine feste Vergütung ohne Fallzahl- oder Mengenbegrenzungen. Das bietet den Praxen wirtschaftliche Planungssicherheit.
Auf der Basis einer modernen Diagnostik verstehen wir uns als Vertreter einer zugewandten, sprechenden und zuhörenden Medizin. Unsere therapeutischen Maßnahmen erfordern einen informierten und mitarbeitenden Patienten. Der Vertrag setzt deshalb – im Gegensatz zum EBM – besonders auf Beratung und individuelle Versorgung statt einseitig auf Technik.
In den ersten Quartalen…
Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.
Benutzeranmeldung
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.
Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.