Praxisabgabe: Mit Checklisten geordnet aussteigen
Eine Praxis kann man im Nachbesetzungsverfahren via KV und Zulassungsausschuss an einen Nachfolger übergeben. Oder der Abgeber verzichtet zugunsten eines anderen Vertragsarztes oder eines MVZ auf seinen Kassenarztsitz („Stiftung“) und verpflichtet sich, mindestens für drei Monate als Angestellter mitzuarbeiten.
Im zweiten Fall erfolgt keine öffentliche Ausschreibung des Sitzes, der Zulassungsausschuss muss den Anträgen folgen, erklärt Horst Schmid-Domin vom Wirtschaftsberatungsunternehmen medass, mit dem der VmA kooperiert, im „Aussteiger-Leitfaden“. Geläufiger ist allerdings die erste Variante: Die Praxis wird ausgeschrieben, alle Bewerber müssen vom Praxisabgeber kontaktiert werden. Die…
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