Praxisgebühr steigert Kammerbeitrag für 2006!
Es ist doch schon Ärgernis genug, dass das Finanzministerium gemeinsam mit den Vertretern der Obersten Finanzbehörden der Länder bereits in 2004 entschieden hat, dass die Praxisgebühr den Ärzten als Einnahme anzurechnen ist. Dadurch mussten viele Ärzte schon für 2004 mit Steuernachzahlungen rechnen, für 2005 ist das bei vielen erneut der Fall. Denn steuerlich zählt die Praxisgebühr zum Zeitpunkt des Zuflusses als Einnahme. Die Schlusszahlungen der KVen fließen für die Quartale III und IV den Ärzten aber immer erst verspätet im Folgejahr zu.
So erging es auch Dr. Klaus Rißmann. Bei dem Allgemeinarzt aus Eppstein führte die „vereinnahmte Praxisgebühr“ aus dem 2. Halbjahr 2005 zu einer…
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