Privatkasse will mir Bürokratie aufzwingen. Muß ich Rechnungen stempeln und unterschreiben?
Antwort von Maximilian Guido Broglie, Fachanwalt für Sozialrecht, Wiesbaden:
Nach xa7 12 Abs. 1 GOÄ wird die Vergütung des Arztes fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine der GOÄ entsprechende Rechnung erteilt worden ist. xa7 12 Abs. 2 GOÄ zählt auf, welche Angaben die Rechnung enthalten muß. Der Stempel und die Unterschrift sind nach der GOÄ auf der Rechnung nicht vorgeschrieben.
Zwar wird man die Bedenken der Versicherung nicht von der Hand weisen können, denn eine computermäßig erstellte Arztkostenrechnung kann jedermann selbst erstellen, so daß bei jeder Rechnung die per EDV erstellt ist, theoretisch die Möglichkeit des Betruges besteht. Im Hinblick auf diese Umstände versehen viele…
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