Privatkassen dürfen bald Ärzte gängeln

Autor: det

Private Krankenversicherer sollen erweiterte Rechte erhalten, wenn sie eine ärztliche Liquidation für falsch oder überhöht halten. Das sehen von der Großen Koalition geplante Neuregelungen im Versicherungsvertragsrecht vor. Die Bundesärztekammer schlägt in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf Alarm.

Nach dem Gesetzentwurf soll der Versicherer nur noch zur Leistung verpflichtet sein, wenn die Aufwendungen – sprich die Kosten – nicht in einem „auffälligen Missverhältnis“ zu den erbrachten Leistungen des Arztes stehen. Außerdem ist im Gesetzentwurf von „zusätzlichen Dienstleistungen“ der Versicherung für ihre Versicherten die Rede. Das kann zu Spannungen im Arzt-Patienten-Verhältnis führen.

Scharfe Kontrolle und Direktabrechnung

Denn hinter dem harmlosen Begriff „Dienstleistungen“ verbirgt sich eine schärfere Kontrolle der Privatrechnungen, wie ein Blick ins geplante Gesetz verrät. Als Dienstleistungen genannt werden dort

  • die Beratung über Behandlungen und deren Anbieter,
  • die Beratung über die…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.