Privatkassen dürfen bald Ärzte gängeln
Nach dem Gesetzentwurf soll der Versicherer nur noch zur Leistung verpflichtet sein, wenn die Aufwendungen – sprich die Kosten – nicht in einem „auffälligen Missverhältnis“ zu den erbrachten Leistungen des Arztes stehen. Außerdem ist im Gesetzentwurf von „zusätzlichen Dienstleistungen“ der Versicherung für ihre Versicherten die Rede. Das kann zu Spannungen im Arzt-Patienten-Verhältnis führen.
Scharfe Kontrolle und Direktabrechnung
Denn hinter dem harmlosen Begriff „Dienstleistungen“ verbirgt sich eine schärfere Kontrolle der Privatrechnungen, wie ein Blick ins geplante Gesetz verrät. Als Dienstleistungen genannt werden dort
- die Beratung über Behandlungen und deren Anbieter,
- die Beratung über die…
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