Reicht ein Drittel zum Regress?

Erschienen am: 
|
Aktualisiert am:

Frage von Gemeinschaftspraxis Dres.


Gudrun Wismann-Focke und


Friedrich-Carl Focke, Münster:

Wegen eines Regresses haben wir die KV gebeten, uns die geprüften Rezepte zur Verfügung zu stellen. Aber davon fehlten sehr viele. In einem Quartal konnten wir z.B. 13 von 45, in einem anderen 6 von 45 Verordnungen einsehen. Zudem fanden sich in unseren Unterlagen die Rezepte einer anderen Praxis. Uns wurde gesagt, diese Rezepte wären nicht mitgezählt worden. Zudem behauptet die KV, zur Prüfung würde ein Drittel der Verordnungen ausreichen. Kann das stimmen? Haben wir ein Recht darauf, die Berechnungen vollständig einzusehen?

Sie wollen den ganzen Inhalt lesen?
Loggen Sie sich ein
Daten werden geladen...

Die Inhalte dieser Seite unterliegen dem Heilmittelwerbegesetz und dürfen nur ausgewiesenen Ärzten und medizinischem Fachpersonal zugänglich gemacht werden. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie zu dieser Zielgruppe gehören, würden wir uns freuen, wenn Sie sich für einen kostenlosen Account registrieren würden! Im Anschluss erhalten Sie sofortigen Zugang zu diesem und vielen weiteren, interessanten Inhalten zu medizinisch-wissenschaftlichen Fachthemen! Aktuelle News, spannende Kongressberichte, CME-Fortbildungen und vieles mehr erwarten Sie! Wir freuen uns auf Sie! Die Inhalte dieser Seite unterliegen dem Heilmittelwerbegesetz und dürfen nur ausgewiesenen Ärzten und medizinischem Fachpersonal zugänglich gemacht werden. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie zu dieser Zielgruppe gehören, würden wir uns freuen, wenn Sie sich für einen kostenlosen Account registrieren würden! Im Anschluss erhalten Sie sofortigen Zugang zu diesem und vielen weiteren, interessanten Inhalten zu medizinisch-wissenschaftlichen Fachthemen! Aktuelle News, spannende Kongressberichte, CME-Fortbildungen und vieles mehr erwarten Sie! Wir freuen uns auf Sie!