Reicht ein Drittel zum Regress?
Antwort von Gustav-Adolf Hahn,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Hamburg:
Der Umstand, dass den anfragenden Ärzten Rezepte zugeleitet worden sind, die gar nicht ihre Praxis betreffen, lässt in der Tat Zweifel aufkommen, ob die angelasteten Verordnungen überhaupt richtig zugeordnet sind. Von daher haben sie einen Anspruch darauf, dass ihnen die Verordnungen vollständig vorgelegt oder zumindest benannt werden.
Andererseits wird es als völlig ausreichend angesehen, wenn zur Überprüfung der durch die Statistik begründeten Unwirtschaftlichkeit von der KV ein Drittel der Fälle durchgesehen wird.
Die Anfragenden sollten zu den ihnen vorgelegten Verordnungen substantiiert Stellung nehmen und…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.