Schadenersatzansprüche oft doch nicht verjährt

Autor: det

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Kapitalanlegern gestärkt. Die Schadenersatzansprüche geschädigter Kapitalanleger, die vor dem 01.01.2002 entstanden sind (sog. Überleitungsfälle), sind in den meisten Fällen nicht verjährt (Az.: XI ZR 44/06).

Es kommt gemäß der BGH-Entscheidung für den Beginn der Verjährung entscheidend auf die Kenntnis des Anlegers vom Schaden und vom Schädiger an (§ <nonbreaking-space />199 Abs.<nonbreaking-space />1 Nr.<nonbreaking-space />2 BGB), wie die auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Stuttgarter Kanzlei B|G|K|S Rechtsanwälte in einer Presseinfo mitteilt.

100.<nonbreaking-space />000 betroffen

Das Urteil dürfte für mehr als 100.<nonbreaking-space />000 Kapitalanleger in Deutschland Bedeutung haben, so die Kanzlei. Bis dato bestand wegen der Überleitungsvorschrift (Art. 229 § 6 Abs. 1, 4 EGBGB) zum neuen Verjährungsrecht die Rechtsunsicherheit, ob die vor dem 01.01.2002 entstandenen…

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