So verordnen Sie sicher!

Autor: det

Die Verordnung von Acamprosat bereitet manchen Praxisinhabern offenbar bezüglich der Richtgrößen und der Arzneimittelrichtlinien (AMR) Kopfzerbrechen. Doch ein korrektes Vorgehen und dessen gute Dokumentation schaffen hier Sicherheit.

Wie der auf Arzt- und Pharmarecht spezialisierte Rechtsanwalt HERBERT WARTENSLEBEN aus Stolberg gegenüber Medical Tribune erläutert, kann in der Regel jeder Alkoholiker mit Acamprosat behandelt werden, weil erfahrungsgemäß nichtmedikamentöse Maßnahmen i.S.d. Nr. 10 AMR nicht die gewünschte Wirkung zeigen. Bei einem Alkoholiker, der schon den zweiten oder gar dritten Rückfall erlitten hat, sollten die vergeblichen Therapieversuche dokumentiert werden, so dass die Notwendigkeit einer medikamentösen Therapie nachvollziehbar belegt ist.

Notwendige Therapie ist ein Recht

Dann darf nicht nur, sondern muss eine wirksame und notwendige medikamentöse Therapie stattfinden. Dies gebietet der sozial- und…

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