Straflose Sterbehilfe endlich geklärt
Juristen wie Ärztevertretern begrüßten die Grundsatzentscheidung, die unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung gilt, als „epochal“ (Az.: 2 StR 454/09). Die Behandlung kann künftig nicht mehr nur durch Unterlassen von Handlungen wie dem Einstellen der künstlichen Ernährung straffrei beendet werden, sondern auch durch aktives Tun wie dem Durchschneiden eines Versorgungsschlauchs. Die Tötung eines Menschen auf dessen Wunsch wie durch Verabreichen einer Giftspritze sei jedoch nach wie vor verboten.
Die Richter sprachen damit einen auf Palliativmedizin spezialisierten Rechtsanwalt frei, der vom Landgericht Fulda wegen versuchten Totschlags zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden…
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