Strenge Auflagen bei ADHS
Die Verordnungsfähigkeit von Stimulanzien wie Psychoanaleptika, Psychoenergetika oder coffeinhaltigen Mitteln war bereits bisher stark eingeschränkt. Diese Regelung wird jetzt mit Verweis auf das Risikopotenzial der Arzneimittel noch enger gefasst: Die entsprechenden Medikamente dürfen in Zukunft nur noch von Fachärzten für Kinder- und Jugendmedizin, Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Fachärzten für Nervenheilkunde, für Neurologie und/oder Psychiatrie oder für Psychiatrie und Psychotherapie sowie ärztlichen Psychotherapeuten mit einer Zusatzqualifikation zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen verordnet werden.
Außerdem darf die Verschreibung nur noch…
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