Telematik-Infrastruktur: KVen trommeln zum Endspurt

Praxismanagement , Praxis-IT Autor: Michael Reischmann

Honorarabzug wegen unpünktlichen VSDM trotz rechtzeitiger Bestellung? Honorarabzug wegen unpünktlichen VSDM trotz rechtzeitiger Bestellung? © Fotolia/M.Dörr & M.Frommherz

„Praxen, die bis Ende März keine rechtsverbindlichen Verträge abschließen, müssen wir – rückwirkend ab 1. Januar 2019 – das Honorar um 1 % kürzen“, schreibt die KV Bayerns. Und was droht Ärzten, die trotz rechtzeitigem Bestellen des Telematikkonnektors die Frist für den Online-Datenabgleich reißen?

Praxen, die bis Ende März die Komponenten für die Telematik-Infrastruktur (TI) rechtsverbindlich bestellen und bis Ende Juni an die TI angeschlossen sind, bleiben sanktionsfrei. Darauf weisen die KVen ihre Mitglieder mit Nachdruck hin. Für die Praxismitteilung zur Bestellung haben die KVen Vorlagen parat, die Teilnahme am Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) ergibt sich mit der Abrechnung.

Offenbar ist noch viel zu tun. So meldet etwa die KV Niedersachsen, dass zwischen Nordsee und Harz knapp 30 % der Praxen an der TI hängen. In Hessen waren es Ende 2018 25 %. Die KV Bayerns will mit Einschätzungen zur Lage warten, bis ihr Mitte April die Eigenerklärungen der Mitglieder vorliegen und…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.