Tetanusimpfung ohne Einwilligung der Mutter

Medizinisches Personal, das einem Kind wegen einer stark blutenden Risswunde gegen den ausdrücklichen Willen der Erziehungsberechtigten eine Tetanusimpfung verabreicht, begeht in der Regel keine Körperverletzung.

Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, hatte sich ein 14-jähriges Mädchen eine Handinnenfläche an einem Dachbalken aufgerissen. Die stark blutende Wunde musste genäht werden. Die anschließend vorgesehene Tetanusimpfung verweigerten das Kind und seine allein sorgeberechtigte Mutter. Beide vertrauten der Pharmaindustrie sowie der Schulmedizin nicht und befürchteten bislang unerforschte Impfschäden. Außerdem waren sie der Ansicht, dass die Wunde wegen eines fehlenden Erdkontaktes gar nicht so gefährlich sei.

Gleichwohl impfte eine Krankenschwester auf Anweisung des Arztes das Mädchen vollständig gegen Tetanus. Daraufhin zeigte die Mutter beide wegen Körperverletzung zulasten ihres Kindes an. Das…

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