Unbefristeter Mietvertrag einfach kündbar?

Frage von Dr. Ileana Grigorescu,

 

Allgemeinmedizin, München:
Obwohl ich mit meinem Vermieter eine mündliche Vereinbarung habe (unter Zeugen), dass ich die Praxis unbefristet betreiben darf, will dieser jetzt den Mietvertrag nicht verlängern. Er will angeblich die Wohnung verkaufen. Wenn sie leer sei, könne er einen besseren Preis erzielen. Darf er meine Praxis einfach "schließen"?

Antwort von Wolfgang Diede,

Rechtsanwalt, Wiesbaden:
Ein unbefristeter Mietvertrag kann stets unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen beendet werden. Da bei gewerblichen Mietverträgen - zu diesen zählt die Arztpraxis - kein Wohnraumkündigungsschutz gilt, ist das Mietverhältnis leicht und relativ schnell durch den Vermieter aufzukündigen. Im vorliegenden Fall geht es wohl darum, dass Vermieter und Mieter mündlich vereinbart haben, dass der Mieter die Mietsache ohne zeitliche Begrenzung nutzen darf und dass der Vermieter sich hierauf nicht mehr einlassen will.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass mündliche Mietverträge gültig sind. Lediglich aus Beweisgründen für die einzelnen…

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