Unbefristeter Mietvertrag einfach kündbar?
Antwort von Wolfgang Diede,
Rechtsanwalt, Wiesbaden:
Ein unbefristeter Mietvertrag kann stets unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen beendet werden. Da bei gewerblichen Mietverträgen - zu diesen zählt die Arztpraxis - kein Wohnraumkündigungsschutz gilt, ist das Mietverhältnis leicht und relativ schnell durch den Vermieter aufzukündigen. Im vorliegenden Fall geht es wohl darum, dass Vermieter und Mieter mündlich vereinbart haben, dass der Mieter die Mietsache ohne zeitliche Begrenzung nutzen darf und dass der Vermieter sich hierauf nicht mehr einlassen will.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass mündliche Mietverträge gültig sind. Lediglich aus Beweisgründen für die einzelnen…
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