... und das keine Träne wert ist
Alle Verabredungen zwischen Krankenkassen und KBV über den geplanten neuen EBM kann man nach der jüngsten KBV-Vertreterversammlung und den zuvor gefällten Beschlüssen von KBV-Vorstand und Länderausschuss schlichtweg vergessen. Die Zustimmung der Kassen auch nur zu einer Testphase war nämlich mit einer drastischen Abwertung erkauft worden. Abwertung gegenüber der Fassung des neuen EBM, der Ende 2000 in der Ärzteschaft, aber nicht mit den Kassen abgestimmt war. Genauer gesagt: Die Kalkulationsbasis für den EBM 2000 plus wurde an den entscheidenden Stellschrauben Arztlohn, ärztliche Arbeitszeit und Geräteauslastung zum Nachteil der Ärzte verändert. Das führt zwangsläufig zu der erwähnten…
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