Urlaubsanspruch mit Abfindung abgegolten
Im zu entscheidenden Fall hatte ein Arbeitgeber seinem seit zwei Jahren erkrankten Arbeitnehmer ordentlich gekündigt. Im Kündigungsrechtsstreit einigten sich die Parteien dann auf einen Vergleich: Das Arbeitsverhältnis wurde aufgelöst, der gekündigte Arbeitnehmer erhielt eine Abfindung in Höhe von rund 11 500 Euro. Gleichzeitig wurde wechselseitig vereinbart, dass damit alle finanziellen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erledigt seien.
Bundesarbeitsgericht gibt Arbeitgeber recht
Trotzdem verlangte der Arbeitnehmer anschließend zusätzlich die Abgeltung seiner Urlaubsansprüche für zwei Jahre in Höhe von rund 10 700 Euro. Während das Landesarbeitsgericht dem Mitarbeiter noch eine Summe…
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