Verbändestreit um die Versorgungshoheit

Autor: REI

Von Neuem gibt es Streit zwischen dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) und dem Hausärzteverband. Anlass ist die zum 1. Juli 2008 eingeführte U7a für Dreijährige. Dreh- und Angelpunkt ist die Frage nach der nötigen Kompetenz und der Versorgungshoheit für die Untersuchung und Betreuung der jungen Versicherten.

BVKJ-Präsident Dr. Wolfram Hartmann vertritt den Standpunkt, dass nur Kinder- und Jugendärzte über die berufliche Erfahrung und Qualifikation verfügen, „körperliche, psychische und soziale Entwicklungsstörungen zu erkennen, Lösungswege vorzubereiten“ und „mit anderen Fachrichtungen entsprechende Therapie- und Förderkonzepte zu koordinieren“. Deshalb soll die gemeinsame Selbstverwaltung sicherstellen, dass ausschließlich Kinder- und Jugendärzte „diese wichtigen Untersuchungen durchführen dürfen“.

Dem Kinder- oder dem Familienarzt vertrauen?

Diese Forderung beurteilt der Deutsche Hausärzteverband in einer Pressemitteilung als „inakzeptabel und unkollegial“. Gerade die Hausärzte würden „vielfach…

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