Vergütung beim Zweitmeinungsverfahren geregelt
Sobald die ersten Ärzte eine Genehmigung für die Zweitmeinung erhalten haben, kann das Verfahren starten.
© Fotolia/Photographee.eu
Durch eine ärztliche Zweitmeinung soll das Risiko einer zu weiten Indikationsstellung und damit zu hoher Zahlen bestimmter planbarer „mengenanfälliger“ Eingriffe, die nicht immer medizinisch geboten sind, verringert werden.
Ein rechtlicher Anspruch für Patienten besteht zunächst bei:
- einer Mandelteilresektion (Tonsillotomie),
- einer vollständigen Entfernung der Gaumenmandeln (Tonsillektomie) und
- einer Gebärmutterentfernung (Hysterektomie)
Sobald die ersten Ärzte eine Genehmigung für die Zweitmeinung erhalten haben, kann das Verfahren starten, denn nach Inkrafttreten der Verfahrensregeln steht nun auch die Höhe der Vergütung fest.
Ärzte sind nach der Richtlinie des G-BA dazu…
Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.
Benutzeranmeldung
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.
Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.