VGH: Sieg für "Körperwelten"
Zur Begründung hieß es, dass die Ausstellung einen wissenschaftlichen Anspruch habe und deshalb keiner Genehmigungspflicht unterliege. Von Hages hatte geklagt, weil die Stadt Stuttgart im Jahr 2003 die Ausstellung von einem Teil der Exponate wie etwa dem betenden Skelett "Prayer" mit Blick auf die Bestattungsverordnung verbieten wollte. (AZ: 1 S 1161/04)
Der VGH stellte nun klar, dass es sich bei den Plastinaten zwar um Leichen im Sinne der Bestattungsverordnung handelt. Doch das Ausstellungsverbot gelte nicht für anatomische Institute, wie jenem des Klägers. Sei aber die "würdige Präsentation" eines der Präparats nicht gewährleistet, könne die Polizeibehörde dessen Ausstellung verbieten.…
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