Vorteile für Privatpersonen, aber Umsatz-Gefahr für Ärzte
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat’s geschafft. Ihre bereits Anfang 2006 vorgelegte Reform fürs Versicherungsvertragsrecht (VVG) hat nun auch den Bundesrat passiert. Damit steht dem neuen VVG nichts mehr im Wege. Das heißt, ab Januar 2008 wird es ernst – für alle Versicherer, leider aber genauso für die Ärzteschaft.
Dabei tat es durchaus not, mehr Verbraucherschutz in das alte VVG – das stammt immerhin noch aus dem Jahr 1908 – hineinzubringen. Vor allem im Bereich der Lebensversicherungen hat sich da einiges getan. Hier hat sogar das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 26. Juli 2005) eine Änderung bis zum 1. Januar 2008 gefordert. Doch was da bei den Privaten Krankenversicherungen…
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