Was erlaubt das Berufsrecht?
Antwort von Hans-Joachim A. Schade,
Rechtsanwalt,
Wiesbaden:
Konfliktfrei ist die Situation, wenn Fitness-Studios ärztliche Untersuchungen empfehlen und die Kunden des Fitness-Studios in eine entsprechende Arztpraxis schicken. Hier kann das Fitness-Studio die Rechnung für die Untersuchung übernehmen. Werden Untersuchungen in einem Fitness-Studio vorgenommen, so ergeben sich häufig Schwierigkeiten.
Vom Grundsatz her darf ein Arzt an einer dritten Stelle nicht permanent Leistungen für sich oder andere anbieten. Arbeitet ein Arzt im eigenen Namen - bei einer Niederlassung an einem anderen Ort - in einem Fitness-Studio, so müssen vorher die Räume als ausgelagerte Praxisräume qualifiziert…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.