Krankengeld Was müssen Arbeitgeber, Kasse und Amt bezahlen?
Im Fall der Fälle gibt es mehr Chancen mit dem Anwalt.
© iStock/FikMik
Wie bei allen anderen Erkrankungen auch, bezahlt der Arbeitgeber sechs Wochen den Lohn oder das Gehalt an die Mitarbeiter weiter, wenn eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt. Im Umgangsdeutsch wird diese Bescheinigung des Arztes auch als „Gelber Zettel“ bezeichnet. Diese sechs Wochen gelten im Übrigen auch, wenn die Krankheit immer wieder unterbrochen wird. Entscheidend ist allein, dass es sich um dieselbe Grunderkrankung handelt.
Nach diesen sechs Wochen Entgeltfortzahlung bezahlen die Krankenkassen das sogenannte Krankengeld. Es beträgt 70 % des Nettolohns, allerdings maximal etwa 100 Euro pro Tag. Auch diese Zahlung ist befristet: Innerhalb von drei Jahren werden…
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