Was tun nach einer Vergewaltigung?
Auch wenn es sich grausam anhört: Nach einer Vergewaltigung muss möglichst schnell Kontakt mit einem Gynäkologen oder der Notaufnahmestation eines Krankenhauses aufgenommen werden. Für eine spätere polizeiliche Verfolgung des Täters ist das zwingend notwendig. Bei der gynäkologischen Untersuchung wird zunächst überprüft und dokumentiert, ob es zu Verletzungen im Genitalbereich gekommen ist. Diese werden dann entsprechend behandelt. Gleichzeitig werden Abstriche aus der Scheide oder je nachdem dem Enddarm entnommen, um Spermaproben zu gewinnen, mit deren Hilfe der Täter bei einer genetischen Analyse zweifelsfrei überführt werden kann. Außerdem wird nach Krankheiten wie HIV, Gelbsucht, Syphilis, Tripper und Chlamydien gefahndet, um zu beweisen, dass das Opfer vor der Vergewaltigung gesund gewesen ist. Auch die notwendige seelische Hilfe kann von diesen Stellen aus sofort eingeleitet werden. Auf jeden Fall ist es falsch, aus falscher Scham oder Angst keine Anzeige zu erstatten und sich selbst schuldig zu fühlen. Denn der Täter ist der Schuldige und nicht das Opfer.
Dr. Susanne Wohlers, Gynäkologin