Welche Ansprüche hat sie an mich?
Frage von Dr. A. N. aus S:
Für meine schwangere Arzthelferin, die am 15.11. in Mutterschutz ging, stellte ich eine Arzthelferin als 620-DM-Kraft ein. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag wurde nicht ausgefertigt. Mündlich wurde vereinbart, daß sie bei gegenseitigem Gefallen nach einer Einarbeitungszeit im Oktober die Stelle als Aushilfe annehmen könne. Am 29. Oktober teilte die Teilzeitkraft mit, daß auch sie etwa in der 5. Woche schwanger sei und dies erst seit wenigen Tagen wisse. Habe ich die Möglichkeit der Kündigung? Wie lange muß ich noch die 620 DM bezahlen? Welche Ansprüche hat die Teilzeitkraft?
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