Wenig Schadensersatz für Vertrauen auf Rat einer Geistheilerin

Gesundheitspolitik Autor: Diana Niedernhöfer

Wer bei seiner Heilung vollkommen auf den Rat eines „Geistheilers“ setzt und den Verstand abschaltet, ist selbst schuld. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden und hat einer Patientin wegen Eigenverschulden deshalb erheblich weniger Schadensersatz zugesprochen.

Die junge Frau hatte auf den Rat einer Geistheilerin unverzichtbare Medikamente abgesetzt. Auf diese ärztlich verordneten Mittel, darunter auch Kortison, war sie wegen der Autoimmunkrankheit Systematischer Lupus erythematodes (SLE) mit Querschnittssymptomatik jedoch dringend angewiesen.

Die Patientin hatte sich im Sommer 2003 zu einer Geistheilerin mit „mobiler Naturheilpraxis“ behandeln lassen. Die angebliche Heilerin „besprach“ eine Haarprobe der Frau und gab ihr den Rat, die Medikamente, insbesondere das Kortison, langsam abzusetzen – was diese auch tat.

Ihr Gesundheitszustand verschlechterte sich daraufhin rapide und im Oktober desselben Jahres musste sie wegen Hirnhautentzündung mit…

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