Wenn Betreuungsrecht und Strafrecht im Widerspruch zueinander stehen
„Bitte treffen Sie eine Entscheidung, die die Ärzte in ihrer Praxis unterstützt und den unnötigen Dissenz zwischen Ärzten und Juristen beendet“, bat der Angeklagte am Schluss der mündlichen Verhandlung des BGH (Az.: 2 StR 454/09). Denn er weiß, wie viele Ärzte sich beklagen, dass die Rechtslage unverständlich sei und dass man bei Sterbehilfe schnell mit einem Bein im Gefängnis steht. Der Angeklagte – ein auf Palliativmedizin spezialisierter Rechtsanwalt – war vom Landgericht Fulda wegen versuchten Totschlags verurteilt worden. Neun Monate auf Bewährung lautete das vergleichsweise milde Urteil.
Der Fall spiegelt die Nöte von Angehörigen und Anwalt wider. Die Patientin lag nach einer…
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