Wie Notfall abrechnen?
Dr. Gerd W. Zimmermann,
Facharzt für Allgemeinmedizin,
Hofheim:
Selbstverständlich können Sie Ihren Patienten diese Sprechstunde bekannt geben. Eigentlich müssen Sie es sogar, denn wenn ein solcher Bedarf besteht, müssen Sie als Vertragsarzt auch die notwendige Zahl an Sprechstunden anbieten. Auf keinen Fall dürfen Sie die angebotenen Sprechzeiten aber so verknappen, dass die Inanspruchnahme als Notfall anfällt. Die Abrechnung als Notfall wiederum ist ohnehin nur zu Zeiten des (von der KV) organisierten Notdienstes möglich. Bei Ihrer Konstruktion muss man zudem wohl von einem eindeutigen Verstoß gegen vertragsärztliche Pflichten aus gehen.
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