Wieder Krankengeld für Ärzte

Autor: det

Etliche Praxisinhaber sind freiwillig in der GKV geblieben – zum Beispiel, weil sie Familie mit Kindern haben und die kostenlose Mitversicherung nutzen. Zu Jahresbeginn verloren sie ihren Anspruch auf Krankengeld. Nun bekommen sie ihn wieder.

 

Freiwillig in der GKV versicherte Freiberufler verloren den Anspruch auf das Krankengeld komplett und mussten sich extra versichern. Doch jetzt rudert die Bundesregierung zurück. Der Bundestag beschloss, dass Selbstständigen als Option neben den Wahltarifen die Wahl des „gesetzlichen“ Krankengeldanspruchs ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit ermöglicht wird. Freiwillig versicherte Selbstständige können einen Krankengeldanspruch ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit mithin entweder über das „gesetzliche“ Krankengeld zum allgemeinen Beitragssatz oder über einen Wahltarif mit ihrer GKV-Kasse absichern. Auch darüber hinausgehende Absicherungswünsche (z.B. höhere oder früher…

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