Wieder Krankengeld für Ärzte
Freiwillig in der GKV versicherte Freiberufler verloren den Anspruch auf das Krankengeld komplett und mussten sich extra versichern. Doch jetzt rudert die Bundesregierung zurück. Der Bundestag beschloss, dass Selbstständigen als Option neben den Wahltarifen die Wahl des „gesetzlichen“ Krankengeldanspruchs ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit ermöglicht wird. Freiwillig versicherte Selbstständige können einen Krankengeldanspruch ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit mithin entweder über das „gesetzliche“ Krankengeld zum allgemeinen Beitragssatz oder über einen Wahltarif mit ihrer GKV-Kasse absichern. Auch darüber hinausgehende Absicherungswünsche (z.B. höhere oder früher…
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