Zu 64 Prozent absetzbar!
Bisher war die Rürup-Rente für Ärzte, die sich neben ihren Beiträgen ans Versorgungswerk noch zusätzlich fürs Alter absichern wollten, weniger interessant. Grund: Ihre Steuerlast konnten sie durch die zusätzliche Rürup-Rente bislang so gut wie gar nicht senken. Denn die Beiträge zur Rürup-Rente wurden gemeinsam mit anderen Versicherungsbeiträgen wie für die Krankenversicherung angesetzt. Das hat sich nun rückwirkend zum 1. Januar 2006 geändert. Nun werden die Rürup-Beiträge als Sonderausgaben zusätzlich geltend gemacht.
Auch für 2006 ist noch <forced-line-break />einiges drin
Haben Ärzte bereits im letzten Jahr einen Rürup-Vertrag bespart, so können sie 62 <thin-space />% ihrer Beiträge als…
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