Zu Unrecht gekürzt bei den „Psycho-Ziffern“?
Isabel Kuhlen,
Rechtsanwältin und Apothekerin,
Mönchengladbach:
Wirtschaftlichkeitsprüfungen gehen von dem Grundsatz aus, dass der Durchschnitt der zum Vergleich herangezogenen Ärzte wirtschaftlich handelt. Soweit man im Rahmen einer Prüfung bestimmter Ziffern aber auch Ärzte einbezieht, denen bereits die Berechtigung fehlt, diese Leistungen zu erbringen, senkt dies den Durchschnitt der pro Quartal erbrachten Ziffern. Die aus dem Fachgruppendurchschnitt ermittelte Häufigkeit der Leistungserbringung entspricht dann nicht mehr dem Grundprinzip, dass der Durchschnitt der Ärzte wirtschaftlich handelt. Die Ärztin sollte darauf hinwirken, dass die KV eine engere Vergleichsgruppe bildet.…
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