Zu Unrecht gekürzt bei den „Psycho-Ziffern“?

Dipl.-Med. Marianne Fund,

Fachärztin für Innere Medizin,

Magdeburg:

 

Mir droht eine Honorarkürzung wegen überproportionaler Abrechnung der „Psychoziffern“. Jedoch haben nur 1/3 der Fachgruppen-Kol­le­gen die Be­rech­ti­gung zur Ab­rech­nung, ich wurde aber mit al­len Ärz­ten der Fach­grup­pe ver­gli­chen.

Isabel Kuhlen,
Rechtsanwältin und Apothekerin,
Mönchengladbach:


Wirtschaftlichkeitsprüfungen gehen von dem Grundsatz aus, dass der Durchschnitt der zum Vergleich herangezogenen Ärzte wirtschaftlich handelt. Soweit man im Rahmen einer Prüfung bestimmter Ziffern aber auch Ärzte einbezieht, denen bereits die Berechtigung fehlt, diese Leistungen zu erbringen, senkt dies den Durchschnitt der pro Quartal erbrachten Ziffern. Die aus dem Fachgruppendurchschnitt ermittelte Häufigkeit der Leistungserbringung entspricht dann nicht mehr dem Grundprinzip, dass der Durchschnitt der Ärzte wirtschaftlich handelt. Die Ärz­tin soll­te da­rauf hin­wir­ken, dass die KV ei­ne en­ge­re Ver­gleichs­grup­pe bildet.…

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