Zur Praxisgemeinschaft umfirmieren?
Die Umwandlung in eine Praxisgemeinschaft ist aus mehreren Gründen problematisch: Wird sie so vollzogen, dass eine Vielzahl „doppelter“ Fälle erreicht wird, kann dies die Praxisinhaber leicht ins Visier von KV, Prüfgremien und womöglich der Staatsanwaltschaft bringen. Wird sie formal korrekt vollzogen, bleibt der Abrechnungsvorteil aus oder minimiert sich stark.
Unabhängig von den Zeitvorgaben werden Praxisgemeinschaften im Rahmen der Plausibilitätsprüfung noch auf eine andere Weise geprüft: Mehr als 20 % Patientenidentität gilt bei versorgungsbereichsidentischen Praxen als Abrechnungsauffälligkeit. Bei versorgungsbereichsübergreifenden Praxen sind es 30 %. Entlastend wirken Vertreterfälle…
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