Zuzahlungsbefreiung für Toten
Zwei Tage vor Silvester legte eine Patientin dem Allgemeinarzt ein von der AOK Schleswig-Holstein vorbereitetes Formular zur Feststellung einer schweren chronischen Erkrankung auf den Tisch.
Der Hausarzt solle bitte rückwirkend die Schwerbehinderung des ihm als Patienten gut bekannten Ehemanns bescheinigen. Denn für Chroniker halbiert sich die Zuzahlungslast (1 statt 2 % des Bruttojahreseinkommens); die Ehefrau hoffte auf Erstattungen für 2004. Der Punkt, an dem der Kollege aber stockte, war: Die von der Kasse vorbereitete Bescheinigung wurde für einen Toten angefordert – rückwirkend für die Zeit vor seinem Tod vor über einem halben Jahr.
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„Wenn ich dem…
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