Zuzahlungsbefreiung für Toten

Autor: REI

Wollte die AOK ihn zum Abrechnungsbetrug bei Toten verleiten? – fragt sich Hausarzt Dietrich Eisterlehner.

 

Zwei Tage vor Silvester legte eine Patientin dem Allgemeinarzt ein von der AOK Schleswig-Holstein vorbereitetes Formular zur Feststellung einer schweren chronischen Erkrankung auf den Tisch.
Der Hausarzt solle bitte rückwirkend die Schwerbehinderung des ihm als Patienten gut bekannten Ehemanns bescheinigen. Denn für Chroniker halbiert sich die Zuzahlungslast (1 statt 2 % des Bruttojahreseinkommens); die Ehefrau hoffte auf Erstattungen für 2004. Der Punkt, an dem der Kollege aber stockte, war: Die von der Kasse vorbereitete Bescheinigung wurde für einen Toten angefordert – rückwirkend für die Zeit vor seinem Tod vor über einem halben Jahr.

Kassenbegehren führt in Teufels Küche?

„Wenn ich dem…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.