Zuzahlungsstrafe für Präventionsmuffel – Bundesausschuss quälen Bedenken
Sprecher aller im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vertretenen Interessengruppen wollen die Neuregelung der Gesundheitsreform weichspülen, die auf eine Einführung des Verschuldensprinzips in die GKV hinausläuft. Bis zum 31. Juli 2007 soll der G-BA entscheiden, „in welchen Fällen Gesundheitsuntersuchungen ausnahmsweise nicht zwingend durchgeführt werden müssen“ – und der chronisch Kranke dennoch in den Genuss der ermäßigten einprozentigen Zuzahlungsbelastungsgrenze kommen kann. Generell müssen GKV-Mitglieder nach wie vor 2 <nonbreaking-space />% vom Jahresbruttoeinkommen für Zuzahlungen aufwenden. Je nach persönlichem Steuersatz sind das bis zu 4 <nonbreaking-space />% des Nettoeinkommens.
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